Allgemeine
Geschäftsbedingungen

The Boathouse, Stand: 20.11.2022

(1) Leistungsumfang

1.1 Der Auftraggeber beauftragt GREENFIELDS-ID mit der Entwicklung eines Designs für das im jeweiligen Angebot bezeichnete Projekt.
1.2 Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die Entwicklungsleistungen von GREENFIELDS-ID kreativer und oder strategischer Art sind und keine Engineering-Arbeiten umfassen; insbesondere nicht:
• Berechnung und Auslegung von Bauteilen oder Konstruktionen
• Vorhersagen über Eigenschaften und Beanspruchungen sowie Versagen von Werkstoffen, Bauteilen und Konstruktionen jeglicher Art
• Auskonstruktionen in fertigungstechnischer Hinsicht.
Derartige Aufgaben liegen ausschliesslich im Verantwortungs-bereich des Auftraggebers.
1.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, GREENFIELDS-ID rechtzeitig die zur Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er haftet dafür, dass er zur Verwendung der dem Designer zur Verfügung gestellten Vorlagen berechtigt ist, und stellt ihn insoweit von Ersatzansprüchen Dritter frei.
1.4 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

(2) Fristen/Termine/Verzug

2.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, sind Angebote von GREENFIELDS-ID zwei Monate ab Zugang beim Auftraggeber gültig.
2.2 Verträge mit GREENFIELDS-ID kommen zustande, wenn GREENFIELDS-ID zugegangene Aufträge/ Bestellungen schriftlich angenommen, GREENFIELDS-ID zugegangene Annahmeerklärungen schriftlich bestätigt oder die vom Auftraggeber bestellten Liefergegenstände oder Leistungen ausgeliefert oder erbracht hat. Dieses gilt für Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen entsprechend.
2.3 Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der schriftlichen Annahmeerklärung oder der Bestätigung von GREENFIELDS-ID zu laufen, jedoch nicht vor Eingang fälliger Zahlungen.
2.4 Die Fristen gemäß Ziff. 2.3 verlängern sich bei Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen entsprechend.

(3) Präsentation/Abnahme

3.1 Für die Untersuchung der gelieferten Vertragsgegenstände gelten die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB entsprechend. Insbesondere wird der Auftraggeber auch alle Reinzeichnungen, Maßzeichnungen, Modelle, Daten und ähnliches hinsichtlich der Vermassung, sachlichen Richtigkeit und Realisierbarkeit in der Produktion prüfen, ehe diese Unterlagen in die Produktion gehen. Für vom Auftraggeber freigegebene Vertragsgegenstände haftet GREENFIELDS-ID nicht.
3.2 Werden die Leistungen von GREENFIELDS-ID nicht innerhalb von 7 Werktagen nach ihrem Zugang vom Auftraggeber abgelehnt, so gelten sie als angenommen.
3.3 Lehnt der Auftraggeber die Abnahme berechtigt als nicht vertragsgemäss ab, wird GREENFIELDS-ID unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber gegebenen Vorgaben die erforderlichen Nachbesserungen unverzüglich vornehmen.

(4) Nutzungsrechte, Eigentum an Werkstücken

4.1 Das Design sowie alle abgelieferten Entwürfe sind persönliche geistige Schöpfungen von GREENFIELDS-ID.
4.2 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung.
4.3 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit GREENFIELDS-ID bleiben alle Rechte an den Vertragsgegenständen bei GREENFIELDS-ID; dies gilt insbesondere für Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Gebrauchsmusterrechte und Patente.
4.4 Erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Gesamt-Vergütung räumt GREENFIELDS-ID dem Auftraggeber ein ausschliessliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung des ausgewählten Entwurfs für das im jeweiligen Angebot bezeichnete Projekt für eigene Zwecke ein.
4.5 Nutzungsrechte an Konzept- oder Gestaltungsalternativen oder an sonstigen Arbeitsergebnissen werden nicht übertragen. Sollte der Auftraggeber die Nutzung eines weiteren Entwurfs wünschen oder den ausgewählten Entwurf für ein anderes Projekt einsetzen wollen, bedarf es des Abschlusses einer zusätzlichen Nutzungsvereinbarung.
4.6 Sollte der Auftraggeber die Zusammenarbeit vorzeitig beenden und beabsichtigen, Entwürfe von GREENFIELDS-ID dennoch zu nutzen, wird er sich rechtzeitig mit GREENFIELDS-ID ins Benehmen setzen, um eine eigenständige Nutzungsvereinbarung abzuschliessen, die eine zusätzliche Vergütung vorsieht.
4.7 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, bleiben auch alle Anschauungsobjekte (Entwürfe, Reinzeichnungen, Modelle etc.) im Eigentum von GREENFIELDS-ID.
4.8 Bei durch den Auftraggeber verursachten Beschädigungen oder einem Verlust von Anschauungsobjekten hat dieser die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

(5) Vergütung

5.1 Die Höhe des Vergütungsanspruchs geht aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarter Vergütungsveränderungen während der Laufzeit des Vertrages hervor und versteht sich netto zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
5.2 Nebenleistungen wie z. B. Reise-, Material-, und Transportkosten werden zusätzlich berechnet. Reise- und Besprechungszeiten werden nach vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Rechnungsstellungen erfolgen nach Lieferung bzw. Abnahme der einzelnen Phasen gemäß Angebot.
5.3 Ergeben sich im Laufe der Projektabwicklung Änderungen, die nicht durch Mängel verursacht sind, die GREENFIELDS-ID zu vertreten hat, so werden diese gesondert berechnet. Gleiches gilt für weitere Entwürfe oder andere Zusatzleistungen.
5.4 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann GREENFIELDS-ID eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit behält sich GREENFIELDS-ID die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.
5.5 Die Vergütung ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Arbeiten, die im Rahmen von in sich abgeschlossenen Teilleistungen („Phasen“) gemäß Vertrag erbracht und abgenommen werden, wird die jeweilige Teilvergütung entsprechend in Rechnung gestellt.
5.6 GREENFIELDS-ID ist berechtigt, Abschlagszahlungen und Anzahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen. Auslagen und Kosten sind mit Rechnungsstellung fällig.
5.7 Fällige Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar.

(6) Fremdleistungen

6.1 GREENFIELDS-ID ist berechtigt, sich bei der Auftragserfüllung Leistungen Dritter zu bedienen.
6.2 Sofern die Inanspruchnahme von Fremdleistungen notwendig ist, wird GREENFIELDS-ID diese nach Rücksprache mit dem Auftraggeber grundsätzlich in dessen Namen und für dessen Rechnung bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, GREENFIELDS-ID die hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
6.3 Wenn im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von GREENFIELDS-ID abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, GREENFIELDS-ID im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

7. Herausgabe von Daten
7.1 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
ist, ist GREENFIELDS-ID nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben.
7.2 Hat GREENFIELDS-ID dem Auftraggeber Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von GREENFIELDS-ID verändert werden.
7.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien oder Daten (online und offline) trägt der Auftraggeber.
7.4 GREENFIELDS-ID haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien oder Daten. Die Haftung von GREENFIELDS-ID ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien oder Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. Insbesondere obliegt es dem Auftraggeber, Datenträger, Dateien oder Daten vor dem Import mit einem geeigneten Virenscan-Programm zu überprüfen.

(7) Herausgabe von Daten

7.1 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
ist, ist GREENFIELDS-ID nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben.
7.2 Hat GREENFIELDS-ID dem Auftraggeber Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von GREENFIELDS-ID verändert werden.
7.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien oder Daten (online und offline) trägt der Auftraggeber.
7.4 GREENFIELDS-ID haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien oder Daten. Die Haftung von GREENFIELDS-ID ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien oder Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. Insbesondere obliegt es dem Auftraggeber, Datenträger, Dateien oder Daten vor dem Import mit einem geeigneten Virenscan-Programm zu überprüfen.

(8) Belegmuster/Namensnennung

8.1 GREENFIELDS-ID hat Anspruch auf Überlassung von Abbildungen der Gegenstände, die nach ihren Entwürfen hergestellt werden, sowie auf kostenlose Überlassung eines Belegexemplars, soweit die Selbstkosten beim Auftraggeber € 1000 nicht überschreiten. Bei höheren Selbstkosten wird GREENFIELDS-ID den darüber hinausgehenden Betrag an den Auftraggeber bezahlen, sofern GREENFIELDS-ID in diesem Fall auf einem Belegmuster besteht.
8.2 GREENFIELDS-ID hat Anspruch auf zehn Exemplare der Werbemittel, die für von GREENFIELDS-ID gestaltete Produkte hergestellt werden, soweit die Selbstkosten beim Auftraggeber € 100 nicht überschreiten. GREENFIELDS-ID ist berechtigt, diese Werbemittel oder Kopien davon für ihre Eigenwerbung zu vervielfältigen und unter Nennung des Auftraggebers zu verbreiten.
8.3 GREENFIELDS-ID ist ebenfalls berechtigt, in Veröffentlichungen auf die Mitarbeit an dem Produkt auch unter Nennung des Auftraggebers hinzuweisen, und dabei Produktabbildungen zu verwenden.
8.4 GREENFIELDS-ID ist ferner berechtigt, bei Veröffentlichungen und Dokumentationen über das Produkt als Designer genannt zu werden. Ihre Urheberbezeichnung ist, wie von ihr angegeben, auf den nach ihren Entwürfen hergestellten Produkten anzubringen, wenn dies technisch möglich ist.

(9) Gewährleistung

9.1 GREENFIELDS-ID versichert nach bestem Wissen und Gewissen, dass das von ihr entsprechend des Auftrages erarbeitete Design eine eigene schöpferische Leistung und ohne fremdes Vorbild entwickelt worden ist. Ebenfalls nach bestem Wissen und Gewissen steht GREENFIELDS-ID dafür ein, dass aufgrund eigener Erkenntnisse die von ihr erbrachten Leistungen keine Rechte Dritter verletzen.
9.2 Eine Verpflichtung zur Durchführung von Recherchen; insbesondere nach national oder international registrierten Schutzrechten Dritter besteht jedoch nicht.
9.3 GREENFIELDS-ID steht nicht für die Eintragungsfähigkeit sowie für die sonstige patent-, gebrauchs- oder geschmacksmusterrechtliche Schutzfähigkeit des Produkts oder dessen wettbewerbs- bzw. kennzeichenrechtliche Zulässigkeit ein.
9.4 Die Gewährleistung von GREENFIELDS-ID entfällt, wenn die erbrachten Leistungen oder gelieferten Gegenstände verändert oder unsachgemäß behandelt wurden.
9.5 Der Auftraggeber stellt GREENFIELDS-ID von Ansprüchen Dritter frei, wenn GREENFIELDS-ID auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat.
9.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal ein Jahr nach Abnahme.

(10) Haftung

10.1 GREENFIELDS-ID haftet nur für Schadensersatz, wenn
(a) die Haftung unter dem anwendbaren Recht zwingend ist, wie z. B. nach dem ProdHaftG oder in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) GREENFIELDS-ID eine Garantie übernommen hat,
(c) GREENFIELDS-ID schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht Kardinalpflicht verletzt oder, wenn
(d) der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten von GREENFIELDS-ID beruht.
10.2 In allen anderen Fällen ist die Haftung von zweigrad für Schäden unabhängig von der Rechtsgrundlage ausgeschlossen. Insbesondere haftet GREENFIELDS-ID nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
10.3 Auf jeden Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, dessen Entstehen GREENFIELDS-ID bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zugänglichen Umstände und Fakten vernünftigerweise vorhersehen konnte oder vorhersehen hätte können. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht in den Fällen des Abs.(1), Unterabsatz a) und b) dieser Klausel 10 (Haftung) sowie in den Fällen vorsätzlicher Schädigung.
10.4 Der Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung nach den vorstehenden Absätzen gilt auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen von GREENFIELDS-ID.

(11) Geheimhaltung

11.1 Unbeschadet der in Ziff. 8 enthaltenen Regelungen haben beide Parteien alle Unterlagen und Informationen, die sie bei und in Erfüllung des Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln.
11.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung eines Vertrages bestehen und ist bei zulässiger Weitergabe von Unterlagen und Informationen an Dritte auch diesen aufzuerlegen.

(12) Datenschutz

12.1 GREENFIELDS-ID ist berechtigt, den Auftraggeber betreffende Daten EDV – mäßig zu speichern und diese nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
12.2 Wir setzen den Auftraggeber hiermit davon in Kenntnis und er willigt ein, dass wir seine sämtlichen Daten aus der Geschäftsbeziehung erfassen, speichern, verarbeiten und nutzen können und sie an verbundene dritte Unternehmen weitergeben dürfen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

(13) Abtretung/Übertragung/Zurückbehaltung

13.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne die schriftliche Einwilligung von GREENFIELDS-ID auf Dritte zu übertragen.
13.2 Wegen etwaiger Ansprüche darf der Auftraggeber die ihm obliegenden Leistungen weder verweigern noch Sie zurückhalten oder aufrechnen, es sei denn, die Ansprüche des Auftraggebers sind von GREENFIELDS-ID entweder nicht bestritten oder fällig oder rechtskräftig festgestellt.

(14) Erfüllungsort/Gefahrenübergang/Verwahrung

14.1 Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen von GREENFIELDS-ID sind die Betriebsräume von GREENFIELDS-ID.
14.2 Die Zusendung oder Rücksendung von Vertragsgegenständen und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers
14.3 Nimmt GREENFIELDS-ID Gegenstände für den Auftraggeber in Gewahrsam, so erfolgt die Verwahrung auf dessen Kosten und Gefahr. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, an GREENFIELDS-ID für die Lagerung die dafür übliche Vergütung eines gewerblichen Lagerhalters zu zahlen.

(15) Schriftform

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
Der Schriftform gleich stehen Mitteilungen per Telefax oder e-Mail.

(16) Teilnichtigkeit

Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Lieferungen und Leistungen, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, unwirksam, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

(17) Gerichtsstand/anwendbares Recht

17.1 Soweit gesetzlich zulässig, wird für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. GREENFIELDS-ID ist jedoch auch berechtigt , den Auftraggeber an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
17.2 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterfallen deutschem Recht unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des EGBGB. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.

Als Betreiber dieser Seiten nehmen wir den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
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(1) Datenschutzerklärung

Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch:
Greenfields-ID
Martin Hoss

Auf der Hude 88
21339 Lüneburg

Fon: +49.176 2195 77 23
E-Mail: hoss@greenfields-id.com
Internet: www.greenfields-id.com

Geschäftsführung:
Martin Hoss

Geschäftsführung:
Martin Hoss

AG Hamburg, HRB 91855

(2) Erhebung und Speicherung

a) Beim Besuch der Website
Beim Aufrufen unserer Website www.greenfields-id.com werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert. Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:
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• Name und URL der abgerufenen Datei,
• Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL),
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Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In diesem Zusammenhang verwenden wir die erhobenen Daten nicht zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen.

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(3) Weitergabe von Daten

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
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(6) Betroffenenrechte

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• gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
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• gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
• gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und
• gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Firmensitzes wenden.

(7) Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an hoss@greenfields-id.com

(7) Datensicherheit

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Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Wenn die SSL Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

(7) Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Mai 2018. Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern.

Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf dieser Website von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.